Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Angebote und Leistungen von „Nexar Marketing“. Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Nexar Marketing hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht wiederholt ausdrücklich vereinbart werden.
Verwendung, Urhebernutzungs- und Eigentumsrecht
2.1 Jegliche, auch teilweise Verwendung von Nexar Marketing mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung von Nexar Marketing. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form sowie für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen von Nexar Marketing zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben.
2.2 Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von Nexar Marketing im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten, Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, sind geistiges Eigentum von Nexar Marketing und verbleiben bei Nexar Marketing. Die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe der Ziff.9 gehen nur dann auf den Auftraggeber über, wenn dieser die Rechte von Nexar Marketing durch eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung erworben hat.
Angebot, Leistungsumfang, Abwicklung von Aufträgen
3.1 Die Angebote von Nexar Marketing erfolgen, soweit sich aus ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, freibleibend und unverbindlich.
3.2 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsabschluss aktuellen Produkt- / Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und / oder nachträgliche Veränderungen der Produkt- / Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform.
3.3 Von Nexar Marketing zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild-, Strich oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von Nexar Marketing bestätigt
worden ist.
Auftragserteilung an Dritte, Rabatte
4.1 Nexar Marketing ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
4.2 Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung Nexar Marketing vertragsgemäß mitgewirkt hat, erfolgen im Namen sowie auf Rechnung des Auftraggebers. Es steht Nexar Marketing frei die Aufträge an Dritte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zur erteilen.
Lieferung, Lieferfristen, Gefahrübergang
5.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die von Nexar Marketing genannten Lieferzeiten. Sie werden von Nexar Marketing nach Möglichkeit eingehalten. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht bevor alle vom Auftraggeber zu schaffenden Leistungsvoraussetzungen vorliegen, insbesondere nicht bevor der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Leistungskatalogen / Pflichtenheften) ordnungsgemäß erfüllt hat sowie vor Eingang einer Zahlung, welche vereinbarungsgemäß vor Auslieferung fällig ist und die Termine von Nexar Marketing schriftlich bestätigt worden sind.
5.2 Die Lieferverpflichtungen von Nexar Marketing sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von Nexar Marketing gegenüber dem Auftraggeber mitgeteilt wurde, dass dies zur Versendung bereit stehen.
5.6 Falls Störungen der in Ziffer 5.8 beschriebenen Art nicht nur vorübergehender Natur sind, sondern die Leistung von Nexar Marketing auf Dauer unmöglich machen, ist die Nexar Marketing berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht.
5.7 Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereiches von Nexar Marketing liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Nexar Marketing wird Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.
5.8 Lieferungen erfolgen frei Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein. Diese Kosten werden dem Auftraggeber nach Absprache gesondert in Rechnung gestellt.
5.9 Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Leistung in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung, so kann Nexar Marketing den entstandenen Leistungsausfall gemäß der jeweils
gültigen Stundensätze / Kosten, die durch Drittdienstleiser entstanden sind, in Rechnung stellen
5.10 Die Gefahr des Untergangs und insbesondere das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.
Abnahmeverzug
6.1 Wenn der Auftraggeber nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens 4 Wochen die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann Nexar Marketing vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung fordern.
6.2 Bei Abnahmeverzug von mehr als zwei Wochen ist Nexar Marketing berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung verlangen.
Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
7.1 Vereinbarte Preise sind Netto Preise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt.
7.2 Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.
7.3 Rechnungen von Nexar Marketing sind ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig.
7.4 Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber Nexar Marketing die entstandenen Kosten im vollen Umfang zu ersetzen. Wurde vom Auftraggeber eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, verpflichtet sich dieser, Nexar Marketing jede Änderung seiner Bankverbindung sofort mitzuteilen.
7.5 Bei länger andauernden Projekten behält Nexar Marketing sich die Erstellung von Teilrechnungen vor; mit diesen sollen die bisher erbrachten Leistungen abgegrenzt werden.
7.6 Nexar Marketing behält sich bei Dauerschuldverhältnissen eine Änderung der Preise vor, die mit angemessener Frist angekündigt werden.
7.7 Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von Nexar Marketing sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens jedoch 2 Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
7.8 Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der Zahlungsforderung von Nexar Marketing, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass ein Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet wird i.S.d. §321 BGB ist Nexar Marketing berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.
7.9 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht berührt.
7.10 Überschreitet der Auftragswert 2.000,00 Euro, behält sich Nexar Marketing die Festlegung einer Anzahlung bis zu 25% des Auftragswertes bzw. den Nachweis einer Banksicherheit / Bürgschaft vor. Eine Verzinsung von Vorauszahlungen erfolgt nicht.
Eigentumsvorbehalt
8.1 Nexar Marketing behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
8.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Nexar Marketing zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur restlosen Herausgabe verpflichtet.
Stornierungskosten
9.1 Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann Nexar Marketing unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 20% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
Nutzungsrechte
10.1 Nexar Marketing wird dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher den Auftrag betreffende Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt Nexar Marketing ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der Zustimmung von Nexar Marketing.
10.2 Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Absprachen bei mit Nexar Marketing.
10.3 Die Übertragung der Nutzungsrechte vom Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Nexar Marketing.
Impressum und Referenzobjekte
11.1 Nexar Marketing kann grundsätzlich auf den Vertragserzeugnissen des Auftraggebers in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann dem nur schriftlich widersprechen, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat.
11.2 Der Auftraggeber stimmt zu, dass sämtliche Arbeiten von Nexar Marketing im Rahmen der Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit (ganz oder in Teilen) als Referenzobjekte verwendet werden dürfen.
Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
12.1 Die Rechte des Auftraggebers bei Mängeln richten sich ausschließlich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
12.2 Der Auftraggeber steht dafür ein, dass von ihm zur Verfügung gestellte Muster, Modelle, Zeichnungen und sonstige Informationen geeignet und maßgenau sind, mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmen. Trifft dies nicht zu, hat der Kunde von Nexar Marketing den hierdurch verursachten Mehraufwand zu erstatten. Für Schäden und Mängel, welche auf falschen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen, übernimmt Nexar Marketing keine Haftung.
12.3 Von Nexar Marketing gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.
12.4 Nur unerhebliche Abweichungen von der geschuldeten Beschaffenheit, insbesondere handelsübliche Mengen- und Qualitätstoleranzen, stellen keinen Sachmangel dar. Nexar Marketing übernimmt keine Haftung dafür, dass die Werbemaßnahme die vom Auftraggeber gewünschte Wirkung auf das Zielpublikum entfaltet.
12.5 Bei begründeten, ordnungsgemäß und rechtzeitig gerügten Sachmängeln, deren Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, leistet Nexar Marketing nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache gegen Rückgewähr des mangelhaften Liefergegenstandes. Dem Auftraggeber wird ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserung eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Ein Fehlschlagen im eben genannten Sinn liegt insbesondere vor, wenn die Nachbesserung unmöglich ist, wenn sie seitens Nexar Marketing ernsthaft und endgültig verweigert wird, wenn sie unzumutbar verzögert wird, wenn sie vergeblich versucht worden ist oder wenn sie dem Auftraggeber wegen der Häufung der Mängel nicht zuzumuten ist.
12.6 Nexar Marketing steht lediglich dafür ein, dass der Liefergegenstand im Land des Lieferorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) ist; ein Mangel liegt nicht vor, wenn und soweit der Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat oder die Schutzrechtsverletzung des Auftraggebers durch eine von Nexar Marketing nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass der Liefergegenstand vom Auftraggeber verändert oder zusammen mit nicht von Nexar Marketing gelieferten Produkten eingesetzt wird. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von Nexar Marketing erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Auftraggeber berechtigte Ansprüche erhebt, hat der Auftraggeber Nexar Marketing hierüber unverzüglich schriftlich zu verständigen und seine Abwehrmaßnahmen mit uns abzustimmen. Im Falle eines berechtigten Schutzrechtsmangels wird Nexar Marketing nach ihrer Wahl entweder ein Nutzungsrecht erwirken oder ihre Leistung so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder sie austauschen (Nacherfüllung). Entsprechendes gilt bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel.
12.7 Der Auftraggeber kann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihm ein Mangel arglistig verschwiegen wird oder von Nexar Marketing ausnahmsweise eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat. Weitergehende Schadensersatzansprüche wegen Mängeln des Liefergegenstandes sind ausgeschlossen, wenn nicht einer der Ausnahmetatbestände nach Abschnitt 14 Abs. (2) und (3) vorliegt.
12.8 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der (Teil-) Abnahme, in sonstigen Fällen, wie gesetzlich geregelt. Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren, soweit Nexar Marketing nicht wegen Vorsatzes haftet, in 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Verjährungsfrist gilt für jegliche Ansprüche, insbesondere auch Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, die mit etwaigen Mängeln in Zusammenhang stehen.
Haftung, Schadenersatz
13.1 Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht etwas anderes ergibt, sind Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers jedweder Art, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen, (im Folgenden insgesamt „Schadensersatzansprüche“) ausgeschlossen. Nexar Marketing haftet deshalb insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.
13.2 Die Haftungsfreizeichnung gemäß Abs. 1 gilt nicht für Schäden – aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen, von Nexar Marketing zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen, – für welche Nexar Marketing nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend haften oder- die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch von Nexar Marketing oder deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
13.3 Die Haftungsfreizeichnung gilt weiterhin nicht für Schäden, die auf einer mindestens fahrlässigen, von Nexar Marketing zu vertretenden Verletzung einer vertragswesentlichen Kardinalpflicht beruhen, sofern durch die Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. Eine solche Gefährdung liegt im Falle von Mängeln nur bei erheblichen Mängeln und frühestens dann vor, wenn die Nexar Marketing die Nacherfüllung verweigert, diese fehlschlägt oder unzumutbar
ist. Bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Kardinalpflicht ist die Haftung von Nexar Marketing auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
13.4 Soweit die Haftung von Nexar Marketing ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Nexar Marketing.
13.5 In allen Fällen der Haftung von Nexar Marketing wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach durch die Leistung der Betriebshaftpflichtversicherung von Nexar Marketing begrenzt.
13.6 Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von Nexar Marketing Diensten durch die Übermittlung und Speicherung von Daten, und bei Schäden, die entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch von Nexar Marketing nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf 1.000,00 Euro beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
13.7 Dem Auftraggeber ist bekannt, dass aufgrund von Wartungs-, Umstrukturierung- oder sonstigen Arbeiten an technischen Einrichtungen, der Leistungsumfang kurzfristig und vorübergehend beschränkt oder nicht verfügbar sein kann. Nexar Marketing ist, soweit möglich, bemüht, kann dies aber nicht zusichern, derartige Leistungseinschränkungen in dem Zeitpunkt durchzuführen, in dem aufgrund von Erfahrungswerten die Leistung regelmäßig nicht stark in Anspruch genommen wird.
13.8 Bei gegebenenfalls durch den Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Daten haftet dieser allein, wenn durch die Verwendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat Nexar Marketing von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
Aufrechnungs-, Minderungs- und Zurückbehaltrecht, Rückvergütung
14.1 Gegen Ansprüche von Nexar Marketing kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen Dem Auftraggeber steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
14.2 Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen an, ist der Auftraggeber berechtigt, die monatlichen Entgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn a) der Auftraggeber nicht mehr auf die Nexar-marketing.de zugreifen und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann, b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder c) vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
14.3 Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von Nexar Marketing liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn Nexar Marketing oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt. Nexar Marketing informiert den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung und erstattet unverzüglich die diesbezügliche Gegenleistung.
Geheimhaltung, Verschwiegenheit, Datenschutz
15.1 Nexar Marketing verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
16.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz von Nexar Marketing, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
16.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Sonstiges
17.1 Änderungen und Zusätze von Aufträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel. Mündliche
Nebenabreden haben keine Geltung.
17.2 Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Außerdem verpflichten sich die Parteien die nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, zu ersetzen.
17.3 E-Mails gelten als zugestellt, wenn sie vom Adressatenmailserver angenommen worden sind. Verschlüsselung oder Signatur der Nachrichten und Daten erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Abrede hin.
17.4 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung von Nexar Marketing gestattet.
Stand: Mai 2021
Nexar Marketing
Dipl. Ing. (FH) Andre Streuber, M.A. • Sporergäßchen 4, 04109 Leipzig • Tel. +49 3496 572737 • info@nexar-marketing.de • St.Nr. 116/279/00548 • USt-Id.-Nr. DE203953099